31.05.11

Wann kann der Arbeitgeber krankheitsbedingt kündigen?

Vor allem die Sorge, aufgrund der Erkrankung und der damit verbundenen Ausfallzeiten gekündigt zu werden, quält viele erwerbstätige Krebspatienten.

Unterliegt das Arbeitsverhältnis dem Kündigungsschutzgesetz, ist eine so genannte personenbedingte Kündigung nur möglich, wenn

  • zum Zeitpunkt der Kündigung eine negative Prognose bezüglich des zukünftigen Gesundheitszustandes des Arbeitnehmers besteht,
  • die zu erwartenden Auswirkungen der Krebserkrankung des Arbeitnehmers zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen des Arbeitgebers (Störungen im Betriebsablauf, wirtschaftliche Belastungen) führen können und wenn
  • im Rahmen einer Interessensabwägung die berechtigten betrieblichen Beeinträchtigungen überwiegen und zu einer nicht mehr hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers führen.

Da die krankheitsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber somit an die Abwägung der individuellen Interessen gebunden ist, lohnt es sich, im Fall des Falles prüfen zu lassen, ob eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg hat. Hierbei sind Fristen zu berücksichtigen, denn eine entsprechende Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingegangen sein. Wer die Frist verstreichen lässt, hat damit die Kündigung akzeptiert. Formal richtet sich die Klage auf eine Wiedereinstellung. Wenn der Arbeitgeber das Klageverfahren vermeiden will oder befürchtet, vor Gericht zu verlieren, ist es von Fall zu Fall geschickt, eine hohe Abfindungszahlung zu fordern. Übrigens haben Schwerbehinderte ebenso wie Schwangere, Mütter und Väter in Elternzeit oder Mitarbeiter, die für Angehörige eine „Pflegezeit“ beantragt haben, einen besonderen Kündigungsschutz. Ohne Zustimmung der Behörden ist in solchen Fällen eine Kündigung nicht wirksam.               
               

Zur Sache: Umfassende Informationen rund um Themen der Leistungen von Krankenversicherungen sowie der Absicherung im sozialen Netz gibt die Broschürenreihe „Den Alltag trotz Krebs bewältigen“. Im Besonderen wird das Thema der krankheitsbedingten Kündigung in der Broschüre „Hilfen für Arbeitnehmer in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung“ abgehandelt. Die Broschüre kann kostenfrei angefordert werden beim Verlag WORTREICH GiK mbH, Postfach 1402, D-65534 Limburg oder per Fax 06431/59096-11.

 

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