„Grundsicherung“ – ein Rettungsanker

So manchen Krebspatienten plagt neben den gesundheitlichen Sorgen auch die Frage, wie der Lebensunterhalt langfristig gesichert werden kann, wenn eine Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit nicht möglich ist. Erhalten die Betreffenden keine ausreichende Rente oder Erwerbsminderungsrente oder ist das ihnen eventuell zustehende Arbeitslosengeld so niedrig, dass der Lebensunterhalt davon nicht zu bestreiten ist, besteht die Möglichkeit, eine so genannte Grundsicherungsleistung zu erhalten. Durch die Grundsicherung soll die Zahlung von Sozialhilfe vermieden werden.
Dabei können Personen, die zumindest teilweise erwerbsfähig sind, Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (Hartz-IV) bei den örtlichen Arbeitsagenturen beantragen. Personen, die vollständig erwerbsunfähig sind und solche, die bereits das Rentenalter erreicht haben, können die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII erhalten.
In beiden Fällen ist die Gewährung der Leistungen an eine entsprechende Bedürftigkeit gebunden, die durch die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse zu belegen ist. Es muss Nachweis darüber geführt werden, dass der Betreffende nicht über ausreichende Einkünfte oder Vermögen verfügt, um seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Anders als bei der Sozialhilfe wird auf Einkommen der Kinder oder Eltern bei der Grundsicherung nicht zurückgegriffen.
Welche Leistungen im Einzelfall zu erhalten sind, hängt von der konkreten Lebenssituation ab, also zum Beispiel davon, ob der Krebskranke im eigenen Haushalt lebt und ob er pflegebedürftig ist. Normalerweise erhalten die Betreffenden einen Regelsatz, mit dem die Kosten für die Ernährung, die Kleidung, Körperpflege und die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens zu decken sind, sowie gegebenenfalls auch die Kosten für Unterkunft und Heizung. Unter bestimmten Bedingungen können zusätzliche Kosten übernommen werden, zum Beispiel wenn der Betreffende einer besonderen Kostform bedarf. Wer eine Grundsicherungsleistung beantragen will oder muss, sollte sich unbedingt umfassend beraten lassen. Dazu sind die jeweiligen Träger verpflichtet, also die Arbeitsagenturen oder die Sozialämter.
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