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Neue Krebsmedikamente – Nutzen für den Patienten?
Zusatznutzen wird oft nicht zuerkannt
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in jüngster Vergangenheit mehrfach die Festlegung „Zusatznutzen nicht belegt“ für Krebsmedikamente getroffen, obwohl diese die Überlebenszeit der Patienten verlängern. Auch wurde innovativen Präparaten kein Zusatznutzen in den Patientengruppen zugesprochen, in denen der höchste ungedeckte medizinische Bedarf besteht. Vor diesem Hintergrund befürchten die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e.V. (DGHO) und die Arbeitsgemeinschaft für Internistische Onkologie (AIO) der Deutschen Krebsgesellschaft, dass diese Tendenz den Zugang zu neuen Arzneimitteln insbesondere für Krebspatienten in schwierigen oder fast aussichtslosen Situationen gefährdet.
Die frühe Nutzenbewertung nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) wurde 2010 mit dem Ziel eingeführt, den Zusatznutzen neuer Arzneimittel als Grundlage der Preisbildung zu verwenden, wie die Gesellschaften in einer Pressemitteilung verlautbaren. Das Verfahren sei aufwendig, umfasse Dossiers der pharmazeutischen Unternehmer von 1.000 und mehr Seiten, einen Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) sowie des G-BA und eine Anhörung, an der auch die wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften beteiligt seien.
In der Praxis werden Krebspatienten laut DGHO vor dem Therapiestart ausführlich über den Nutzen und die Nebenwirkungen neuer Arzneimittel aufgeklärt. Der Patient entscheidet, wie wichtig ihm die mögliche Verlängerung der Überlebenszeit gegenüber dem Risiko von Nebenwirkungen ist. Auch nach der Entscheidung für die Therapie mit einem neuen Arzneimittel kann er die Behandlung beim Auftreten belastender Nebenwirkungen jederzeit abbrechen. „Für viele Patienten ist eine mögliche Verlängerung der Überlebenszeit die dominierende Motivation für eine Krebstherapie. Dafür sind sie auch bereit, Nebenwirkungen zumindest bis zu einem bestimmten Ausmaß in Kauf zu nehmen“, erläutert dazu Professor Dr. Carsten Bokemeyer, Geschäftsführender Vorsitzender der DGHO.
DGHO und AIO plädieren daher für eine stärker patientenzentrierte Nutzenbewertung neuer Arzneimittel mit höherer Gewichtung von Endpunkten wie Überlebenszeit gegenüber potenziellen Nebenwirkungen. „Bei Vorliegen überzeugender Daten zum Ansprechen und zur Verträglichkeit sollte ein befristeter Zusatznutzen ausgesprochen werden. Durch die G-BA-Festlegung „Zusatznutzen nicht belegt“ werden Patienten und verordnende Ärzte verunsichert mit dem Risiko, dass ein wirksames Präparat gar nicht eingesetzt wird“, heißt es in der Mitteilung.